Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Haus Alpenblick

Stand 01.01.2023

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt (egal ob mündlich, schriftlich, per Fax, per e-Mail oder Internet) und zugesagt ist.
  2. Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bitten wir Sie, die Ferienwohnung bis 10 Uhr freizugeben.
  3. Um die Blumen auf den Balkonen pflegen zu können, gestatten Sie uns, durch die jeweiligen Ferienwohnungen auf den Balkon zu gehen. Dies erfolgt in der Regel während die Gäste außer Haus sind oder nach Absprache.
  4. Bei Ihrer Anreise bekommt jeder Gast die "Allgäu-Walser-Card" Gästekarte ausgehändigt. Diese beinhaltet viele Vergünstigungen oder freie Eintritte bei Freizeiteinrichtungen in der Region. Da es sich bei diesem System um ein Mehrwegsystem handelt, bitten wie bei Abreise um Rückgabe der Karten.
  5. In den Innenräumen sowie allen Ferienwohnungen ist rauchen nicht gestattet. Sicherlich hat jeder Verständnis dafür, dass eine nach Rauch riechende Unterkunft keinem Gast zugemutet werden kann. Sollten Sie auf dem Balkon rauchen, schließen Sie bitte die Fenster und Balkontüre Ihrer Ferienwohnung von außen, damit kein Rauch in die Räume gelangen kann. Bei Rauchgeruch und Nichtbeachtung muss leider eine zusätzliche Reinigungspauschale von 200,00 € nachberechnet werden.
  6. In unseren Ferienwohnungen sind selbstverständlich Handtücher, Bett- und Küchenwäsche vorhanden.
  7. Mit der Buchungsbestätigung bitten wir Sie, uns eine Anzahlung von 100,00 € auf unser Konto zu überweisen. Beachten Sie bitte, dass eine Nichtzahlung des Anzahlungsbetrages keine Aufhebung des Gastaufnahmevertrages bewirkt und dieser daher verbindlich bleibt, uns jedoch berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Gastaufnahmevertrag zurückzutreten. Der Restbetrag wird vor Abreise in bar abgerechnet.
  8. Wir behalten uns - aus organisatorischen Gründen - vor, Ihnen eventuell ein upgrade in eine andere Wohnung zu geben. Selbstverständlich innerhalb der gebuchten Kategorie oder in einer höheren Kategorie - natürlich zum angebotenen Preis.
  9. Eine Stornierung klingt ärgerlich und ist ärgerlich. Für ALLE. Schade, wenn eine Ferienwohnung frei bleibt, obwohl andere gerne gekommen wären. Andererseits: Jedem kann etwas dazwischenkommen. Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts aus wichtigen Gründen wie z.B. Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno Versicherung. Diese können Sie auf unserer Internetseite unter https://www.hausalpenblick.de/reiseversicherung.php online bei der ERV (Europäische Reiseversicherung - Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe) abschließen. Unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig. Wir versuchen tolerant zu sein.
    Bei einer Stornierung erlauben wir uns, auch bei einer Weitervermietung, eine Aufwandsentschädigung von 20,00 € zu berechnen.
  10. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  11. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparung beträgt 10% des Übernachtungspreises.
  12. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  13. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 8 errechneten Betrag zu bezahlen.
  14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.